Geplante 9. Flächennutzungsplanänderung für das Waldgrundstück im Bereich Hölderlinstaße Ost

Kolbermoor, den 12.07.2017
Geplante 9. Flächennutzungsplanänderung für das Waldgrundstück im Bereich Hölderlinstaße Ost

Wortlaut des Beschlusses vom 26.04.2017:

Der Stadtrat der Stadt Kolbermoor schließt sich den Ausführungen der Verwaltung an und fasst zugleich den
Aufstellungsbeschluss für die 09. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 741 und
741/6 je Gem. Kolbermoor. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Bereitschaft eines Grundstückstausches mit
dem Landkreis Rosenheimes zu überprüfen und wenn möglich einen Tauschvertrag vorzubereiten. Der
Landschaftsplaner Herr Huprich wird mit der Planung und Erstellung eines Umweltberichts beauftragt.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,

der Bund Naturschutz hält eine Flächennutzungsplanänderung für das städtische
Waldgrundstück im Bereich Hölderlinstraße Ost für nicht durchführbar. Die hier genannte
Waldfläche ist biotopkartiert und steht in direktem Zusammenhang mit dem Biotop
„Tonwerkgelände“. Bei einer Besprechung künftiger Pflegemaßnahmen für das
Tonwerkgelände, haben Mitglieder des Bund Naturschutz gemeinsam mit Vertretern der
Unteren Naturschutzbehörde auch diese Fläche besichtigt. Die geplante Erschließung über
eine Verlängerung der Hölderlinstraße nach Osten würde voll auf Grundeigentum des
Landkreises liegen. Diese Fläche wurde, wie das gesamte Tonwerkgelände mit Zuschuss
aus dem Umweltfond des Freistaates Bayern erworben, was eine Änderung, Verkauf oder
Grundstückstausch ausschließt. Auch die im Besitz der Stadt befindliche Fläche ist eine
wertvolle Biotopfläche, die jeder wertschätzen sollte, der Klimaschutz und Naturschutz ernst
nimmt. Darüberhinaus zählt gerade der Schutz und Erhalt von Waldflächen zu den
vorrangigen öffentlichen Aufgaben.
Es ist also unverständlich, dass die Stadt hier eine Planung in Auftrag gibt und so
Steuermittel verschwendet, wenn absehbar ist, dass diese Flächennutzungsplanänderung
nicht genehmigt werden kann.
Der Bund Naturschutz wird sich an den Bayerischen Landtag wenden, falls eine Fläche, die
mit Mitteln des Umweltfonds gekauft wurde, aus dem Biotopbereich „Tonwerkgelände“
entnommen und verändert werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Meidinger
1. Vorsitzende BN Ortsgruppe Kolbermoor

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